Sicherheit im Internet
Der Betreiber eines Onlineshops muss, wie andere Anbieter von Telediensten auch, die Vorschriften des Datenschutzes einhalten. Ist dies nicht der Fall muss der Betreiber mit einer Geldstrafe rechnen, die bis zu 50.000 betragen kann. Ebenso folgen Abmahnungen von Konkurrenten. Geregelt ist der Datenschutz im Internet durch das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), welches eine gesetzliche Verankerung fuer die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, sowie die erlaubnisfreie bzw. - pflichtige Nutzung darlegt. Demzufolge ist fuer den Anbieter zu beachten, dass personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden duerfen, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder der Nutzer eingewilligt hat.